Professionelle Ernährungsberatung nach §20 SGB V und Ernährungstherapie nach §43 SGB V unterstützen Sie dabei, Ihre Ernährung nachhaltig zu verbessern und Ihre Gesundheit aktiv zu stärken. Ob Prävention, Gewichtsmanagement oder ernährungsbedingte Erkrankungen – eine individuell abgestimmte Ernährung kann Beschwerden lindern und Krankheiten vorbeugen. Als qualifizierte Ernährungsberaterin begleite ich Sie mit wissenschaftlich fundierter Beratung auf Ihrem persönlichen Weg zu mehr Wohlbefinden und einer alltagstauglichen, gesunden Ernährung. In vielen Fällen ist eine Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich.
Beratungsschwerpunkte
- Adipositas/ Übergewicht,
- unimodale und multimodale Nachsorge nach einer stationären Kinder-Jugend Reha (Kostenübernahme durch DRV)
- Magen-Darm-Beschwerden
- Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Fettstoffwechselstörungen
- Essverweigerungen
- Naschkatzen und Suppenkasper (Picky-Eaters)
- gesunde Ernährung
- frühkindliche Ernährung
- Ernährung in der Schwangerschaft

Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Viele Erkrankungen und Beschwerden können durch die Ernährung positiv beeinflusst werden, sodass Krankheitssymptome verschwinden können.
Die Ernährungstherapie gliedert sich grundsätzlich in ein Erstgespräch (Anamnese) und Folgegesprächen. Die Anzahl der Folgegespräch sind variabel und je nach Indikation abhängig.
Kosten:
90 € pro 60 Minuten. Die Kosten richten sich nach der tatsächlichen Dauer des Gespräches.
Die Ernährungstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach §43 SGB V bezuschusst. Ebenso unterstützt die Beihilfe die ernährungstherapeutischen Leistungen. Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen muss individuell geklärt werden.
Ablauf:
Gesetzliche Krankenkassen und privat Versicherte:
- Sie benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt und meinen Kostenvoranschlag.
- Diese Dokumente reichen Sie bei der Krankenkasse’/Versicherung ein.
- Nach Zusage der Krankenkasse können wir mit der Ernährungsberatung beginnen.
Beihilfe:
- Der Arzt stellt Ihnen ein Rezept oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit der Diagnose und Anzahl der benötigten Behandlungen aus. Es ist ein Anamnesegespräch (Erstgespräch) und bis zu 16 Einzelbehandlungen möglich.
- Wir können mit der Beratung beginnen.
- Am Ende stelle ich Ihnen eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfe einreichen. Die Feststellungsstelle erstattet der/m Versicherten die Summe, die sich nach dem beihilfefähigem Höchstsatz und dem individuellen Bemessungssatz der Beihilfeberechtigung richtet.
Hier können Sie die ärztliche Notwendidkeitsbescheinigung herunterladen:
Ernährungsberatung zur Prävention von Erkrankungen
Eine ausgewogene Ernährung ist eine der wichtigsten Grundlagen für langfristige Gesundheit und Wohlbefinden. Die Ernährungsberatung nach §20 SGB V unterstützt Menschen dabei, ihre Essgewohnheiten nachhaltig zu verbessern und ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Im Mittelpunkt steht eine individuelle, wissenschaftlich fundierte Beratung, die auf Ihre persönlichen Lebensgewohnheiten, Bedürfnisse und Gesundheitsziele abgestimmt ist.
Kosten:
90 € pro 60 Minuten. Die Kosten richten sich nach der tatsächlichen Dauer des Gespräches.
Ablauf:
Sie haben Interesse an einer Beratung. Kontaktieren Sie mich per Mail oder Telefon. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Termin.
Nachsorge nach einer stationären Reha für Kinder und Jugendliche
Seit 2023 bin ich offizielle Partnerin der Deutschen Rentenversicherung für unimodale und mulitmodale Nachsorge für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es dauerhaft die erlernten Gewohnheiten in der Reha im Alltag einzubauen. Durch meine langjährige Arbeit in einer Rehaklinik, weiß ich wie schwierig es ist, nicht weider in alte Verhaltensweisen zurück zu fallen. Gerade im Bereich der Adipositas besteht die Gefahr, die abgenommenen Kilos schnell wieder zu zunehmen. Eine Unterstützung am Heimatort ist essenziell.
Ich biete multimodale Nachsorge im Rahmen des Moby Kids Programms für Adipositas und unimodale Nachsorge an.
| Multimodale Nachsorge (Moby Kids) | unimodale Nachsorge | |
| Indikationen | Adipositas | Adipositas, ernährungsbedingte Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, Essverhaltensstörugen |
| Schwerpunkte | Ernährung, Bewegung, Verhalten | Ernährung |
| Anzahl Termine | 16 – 20 Termine | 10 Termine, eine Verlängerung um zehn Termine ist möglich |
Ablauf:
Die Reha wird über die Deutsche Rentenversicherung finanziert. Die Rehaklinik stellt die Verordnung aus. Dies ist automatisch die Kostenzusage für die Nachsorge. Sie nehmen Kontakt mit mir auf, gerne bereits während der Reha und vereinbaren einen Termin. Dieser muss innerhalb von 3 Monaten nach Rehaende stattfinden. Die Termine können Sie bis 12 Monate nach Rehaende wahrnehmen.
Weitere Infos finden Sie hier bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kosten:
Die kompletten Kosten übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Am Ende der Nachsorge bekommen Sie ein Formular für die Fahrtkosten, welches Sie bei der DRV einreichen können. Aktuell bekommen Sie 5 € Fahrtkosten pro Termin.
Örtlichkeiten:
Die Gespräche finden in der Regel in meiner Praxis in Kirchzarten: Im Eck 4 statt.
Auf Wunsch können wir auch online oder telefonische Termine vereinbaren.
Gerne komme ich auch zu Ihnen nach Hause. Je nach Entfernung, erheb ich eine Kilometerpauschale.
Qualität:
E-Zert:
Mir ist es wichtig, bei meinen Beratungen nach den aktuellen medizinischen Leitlinien zu arbeiten. Dafür bilde ich mich regelmäßig weiter und bin über E-Zert e.V. zertifiziert . Seit vielen Jahren bin ich als Ernährungstherapeutin von den Krankenkassen und der Beihilfe anerkannt.

Deutscher Allergie- und Asthmaverband e.V.
Als Fachkraft für Allergologie bin ich vom Deutschen Allergie- und Asthmaverband (DAAB e.V.) zertifiziert.

Adiposiologin DDG-DAG – Kinder und Jugendliche
Die DAG, die DDG, die AGA, DGPAED und die KgAS verliehen mir 2024 das Zertifikat Adiposiologin.
